Fachschule für Erwachsene
Erwachsene können sich an der LLA Lienz sowohl zum Facharbeiter/zur Facharbeiterin für Landwirtschaft oder für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement als auch zum Landwirtschaftsmeister/-meisterin bzw. zum Meister/zur Meisterin für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement ausbilden lassen.
FacharbeiterIn
Auf Facharbeiterniveau gibt es 2 Ausbildungsmöglichkeiten:
-
Landwirtschaft
-
Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement
An der LLA Lienz ist die Ablegung der Facharbeiterprüfung auch im 2. Bildungsweg möglich. Personen, die erst später in die Landwirtschaft einsteigen, nutzen diese Schulausbildung zur beruflichen Qualifikation und als eine der Voraussetzungen für die “Hofübernehmerförderung” (Niederlassungsprämie).
Laut Gesetz sind Ausbildungswerber, die das 20. Lebensjahr vollendet haben und insgesamt eine mindestens dreijährige Tätigkeit im jeweiligen Ausbildungsbereich und den erfolgreichen Besuch eines Fachkurses mit einer Gesamtdauer von mindestens 260 Unterrichtsstunden nachweisen, zur Facharbeiterprüfung zuzulassen.
Weitere Informationen bei DI Peter Suntinger p.suntinger@tsn.at
Info der landw. Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Tirol: http://www.lehrlingsstelle.at/netautor/napro4/appl/na_professional/parse…>
An der LLA Lienz findet in unregelmäßigen Abständen eine Ausbildung für Berufstätige statt. Jeweils am Dienstag und am Donnerstag werden 4 Unterrichtseinheiten von 19.15 bis 22.30 Uhr abgehalten.
Anmeldungen: telefonisch unter 04852 65055 oder e-mail: lla.lienz@tsn.at
LandwirtschaftsmeisterIn
Fachschule für Erwachsene – MeisterIn
Die Ausbildung zum Landwirtschaftsmeister/zur Landwirtschaftsmeisterin ist die höchste Schulausbildung in der Landwirtschaft in Osttirol.
Derzeit findet kein Meisterkurs statt, ebenso gibt es noch keinen Termin. Sollten Sie jedoch Interesse an einer Teilnahme haben, bitten wir Sie, sich bei uns zu melden.
Infos unter E-mail: lla.lienz@tsn.at oder telefonisch unter 04852 65055
Organisationsform bisher:
Wöchentlich – jeweils am Dienstag und am Donnerstag von 19.15 bis 22.30 Uhr – werden 4 Unterrichtseinheiten angeboten. Der Praktische Unterricht findet am Samstag statt. Somit ist auch eine Teilnahme von Berufstätigen (Nebenerwerbsbauern) möglich.
Die Ausbildung zum Landwirtschaftsmeister ist eine gute Gelegenheit “in einem etwas reiferen Alter” sich vor allem mit den wirtschaftlichen Eckpunkten des elterlichen bzw. eigenen Betriebes zu beschäftigen. Eine fundierte EDV-Ausbildung und gute fachliche Kenntnisse im Förderungsbereich runden diese Ausbildung ab.
Gliederung der Ausbildung:
- Betriebs- und Unternehmensführung
- Fachunterricht
- Berufs- und Arbeitspädagogik
Einige Fixpunkte der Ausbildung:
- EDV-Buchführung für zwei Jahre (Programm Money Maker)
- Projektarbeit (freie Themenwahl, Erarbeitung in Gruppen, Präsentation)
- Hausarbeit (Darstellung der IST und einer SOLL Situation Ziele für die Betriebsführung bzw. für die weitere persönliche und betriebliche Entwicklung – Betriebsverbesserungsplan)
- Arbeitswirtschaft (Arbeitsaufzeichnungen; Belastungen; Arbeitszufriedenheit)
- Zulassung zur Meisterprüfung
Ein Facharbeiter ist nach Vollendung des 21. Lebensjahres und nach einer mindestens dreijährigen Verwendung als Facharbeiter und dem erfolgreichen Besuch eines Vorbereitungslehrganges zur Meisterprüfung zuzulassen. Selbständige Berufsangehörige in der Land- und Forstwirtschaft sind zur Meisterprüfung zuzulassen, wenn sie:
a) mindestens eine dreijährige land- und forstwirtschaftliche Fachschule erfolgreich besucht haben und eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit und den erfolgreichen Besuch eines Vorbereitungslehrganges nachweisen.
b) mindestens 7 Jahre einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht geführt haben und so eine tatsächliche Befähigung glaubhaft machen und den erfolgreichen Besuch eines Vorbereitungslehrganges mit einer Gesamtdauer von mindestens 360 Unterrichtsstunden nachweisen.
c) das 24. Lebensjahr vollendet haben, mindestens drei Jahre einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zumindest im Nebenerwerb geführt haben und den erfolgreichen Besuch eines Vorbereitungslehrganges nachweisen.
Ausnahmebestimmungen: Ein Nachsichtswerber für die Meisterprüfung muss eine mindestens siebenjährige praktische Tätigkeit in einem Zweig der Land- und Forstwirtschaft und erfolgreichen Besuch eines Vorbereitungslehrganges mit einer Gesamtdauer von mindestens 360 Unterrichtsstunden für die Meisterprüfung nachweisen.
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