Die Ausbildung zum Landwirtschaftsmeister/zur Landwirtschaftsmeisterin ist die höchste Schulausbildung in der Landwirtschaft in Osttirol.

Mit Oktober 2025 startet der Vorbereitungslehrgang zur MeisterInnenausbildung an der LLA. Infos unter E-mail: lla.lienz@tsn.at oder telefonisch unter 04852 65055.

Organisationsform:

Wöchentlich – jeweils am Dienstag von 19.15  bis  22.30  Uhr  sowie am Donnerstag von 19.15  bis  22.30  Uhr  – werden  vier  Unterrichtseinheiten angeboten. Des Weiteren werden Kursinhalte durch externe Referenten über Online Seminare angeboten. Somit ist auch eine Teilnahme von Berufstätigen (Nebenerwerbsbauern) möglich.

Die Ausbildung zum LandwirtschaftsmeisterIn ist eine gute Gelegenheit “in einem etwas  reiferen Alter”  sich vor allem mit den wirtschaftlichen Eckpunkten des elterlichen bzw. eigenen Betriebes zu beschäftigen.

Eine fundierte EDV-Ausbildung und gute fachliche Kenntnisse im Förderungsbereich runden diese Ausbildung ab.

Gliederung der Ausbildung:

  • Betriebs- und Unternehmensführung (160 UE á 45 min.)
  • Fachunterricht in den Modulen Pflanzenbau und Landtechnik sowie Tierhaltung, Stallbau und Stalltechnik (180 UE in Summe)
  • Berufs- und Arbeitspädagogik sowie Recht (80 UE)

Einige Fixpunkte der Ausbildung:

  • Verpflichtende zweijährige doppelte Buchführung (1.1.2025 – 31.12.2026) durch EDV Software unterstützt
  • Erstellung eigener, betriebsspezifischer Meisterarbeit (Darstellung der  IST und einer PLAN Situation Ziele für die Betriebsführung bzw. für die weitere persönliche und betriebliche Entwicklung – Betriebsverbesserungsplan)
  • Arbeitswirtschaft (Arbeitsaufzeichnungen; Belastungen; Arbeitszufriedenheit)

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres und
  • Absolvent/Innen von Fachschulen: mindestens eine dreijährige land- und forstwirtschaftliche Fachschule bzw. dreijährige Fachschule für Betriebs- und Haushaltsmanagement erfolgreich besucht haben und eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit

Oder:

  • Betriebsleiter/Innen und mitarbeitende Angehörige landwirtschaftlicher Betriebe ohne landwirtschaftliche Ausbildung: (mit Mindestpraxis wie folgt):
  • die, nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht mindestens 7 Jahre einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb geführt haben,

oder

  • die, das 24. Lebensjahr vollendet und mindestens 3 Jahre einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zumindest im Nebenerwerb geführt haben

 

Erforderliche Nachweise:

Vor der Zulassung zur Meister/Innenprüfung sind folgende Nachweise im Sinne der oben angeführten Voraussetzungen zu erbringen:

  • Praxisnachweis und
  • erfolgreicher Besuch eines Meister/Innenvorbereitungslehrganges mit in Summe ca. 450 UE

Anmeldeformular: Anmeldeformular_Meister_LW_BHM_LLA_2425 (1)

Infosheet: Infosheet_Meister_LW_BHM_LLA_2425 (1)

Praxisbestätigung: _lw_praxisnachweis-20231220