Fachschule für Erwachsene

Erwachsene können sich an der LLA Lienz sowohl zum Facharbeiter/zur Facharbeiterin für Landwirtschaft oder für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement als auch zum Landwirtschaftsmeister/-meisterin  bzw. zum Meister/zur Meisterin für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement ausbilden lassen.

 FacharbeiterIn

Auf Facharbeiterniveau gibt es 2 Ausbildungsschwerpunkte:

  • Landwirtschaft
  • Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement

An der LLA Lienz ist die Ablegung der Facharbeiterprüfung auch im 2. Bildungsweg möglich. Personen, die erst später in die Landwirtschaft einsteigen, nutzen diese Schulausbildung zur beruflichen Qualifikation und als eine der Voraussetzungen für die “Hofübernehmerförderung” (Niederlassungsprämie).

Laut Gesetz sind Ausbildungswerber, die das 20. Lebensjahr vollendet haben und insgesamt eine mindestens dreijährige Tätigkeit im jeweiligen Ausbildungsbereich und den erfolgreichen Besuch eines Fachkurses mit einer Gesamtdauer von mindestens 260 Unterrichtsstunden nachweisen, zur Facharbeiterprüfung zuzulassen.

Weitere Informationen bei DI Peter Suntinger p.suntinger@tsn.at

Info der landw. Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Tirol: http://www.lehrlingsstelle.at/netautor/napro4/appl/na_professional/parse…>

An der LLA Lienz findet in unregelmäßigen Abständen eine Ausbildung für Berufstätige statt. Jeweils am Dienstag und am Donnerstag werden 4 Unterrichtseinheiten von 19.15 bis 22.30 Uhr abgehalten.

Anmeldungen: telefonisch unter 04852 65055 oder e-mail: lla.lienz@tsn.at

Fachschule für Erwachsene – MeisterIn

Die Ausbildung zum Meister/zur Meisterin der Landwirtschaft bzw des Ländlichen Betriebs- und Haushaltsmanagement ist die höchste Schulausbildung in der Landwirtschaft in Osttirol.

Mit Jänner 2025 startet der Vorbereitungslehrgang zur MeisterInnenausbildung an der LLA. Infos unter E-mail: lla.lienz@tsn.at oder telefonisch unter 04852 65055.

Organisationsform:

Wöchentlich – jeweils am Mittwoch von 19.15  bis  22.30  Uhr  sowie freitags von 13:20 Uhr bis 17:00 – werden  vier  Unterrichtseinheiten angeboten. Des Weiteren werden Kursinhalte durch externe Referenten über Online-Seminare angeboten. Somit ist auch eine Teilnahme von Berufstätigen (Nebenerwerbsbauern) möglich.

Die Ausbildung zum/zur LandwirtschaftsmeisterIn bzw zur/zum MeisterIn des Ländlichen Betriebs- und Haushaltsmanagements ist eine gute Gelegenheit, sich “in einem etwas reiferen Alter” vor allem mit den wirtschaftlichen Eckpunkten des elterlichen bzw. eigenen Betriebes zu beschäftigen. Eine fundierte EDV-Ausbildung und gute fachliche Kenntnisse im Förderungsbereich runden diese Ausbildung ab.

Gliederung der Ausbildung:

  • Betriebs- und Unternehmensführung                             (160 UE á 45 min.)
  • Berufs- und Arbeitspädagogik sowie Recht                                      (80 UE)
  • Fachmodule Landwirtschaft
    – Pflanzenbau und Landtechnik sowie
    Tierhaltung, Stallbau und Stalltechnik        oder
  • Fachmodule Ländl. Betriebs- und Haushaltsmanagement
    – Arbeitswirtschaft, Haushaltsführung, Dienstleistungen (zB UaB)
    Produktveredelung, Lebensmittelkompetenz                  (180 UE in Summe)

Einige Fixpunkte der Ausbildung:

  • Verpflichtende zweijährige doppelte Buchführung (1.1.2025 – 31.12.2026) durch EDV Software unterstützt
  • Erstellung einer eigenen, betriebsspezifischen Meisterarbeit (Darstellung der  IST- und einer PLAN-Situation, Ziele für die Betriebsführung bzw. für die weitere persönliche und betriebliche Entwicklung – Betriebsverbesserungsplan)
  • Arbeitswirtschaft (Arbeitsaufzeichnungen, Belastungen, Arbeitszufriedenheit)

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres und
  • Absolvent/Innen von Fachschulen: mindestens eine dreijährige land- und forstwirtschaftliche Fachschule bzw. dreijährige Fachschule für Betriebs- und Haushaltsmanagement und
  • eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit

oder:

  • Betriebsleiter/Innen und mitarbeitende Angehörige landwirtschaftlicher Betriebe ohne landwirtschaftliche Ausbildung mit Mindestpraxis wie folgt:
  • die nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht mindestens 7 Jahre einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb geführt haben
    oder
  • die das 24. Lebensjahr vollendet und mindestens 3 Jahre einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zumindest im Nebenerwerb geführt haben

Erforderliche Nachweise:

Vor der Zulassung zur Meister/Innenprüfung sind folgende Nachweise im Sinne der oben angeführten Voraussetzungen zu erbringen:

  • Praxisnachweis und
  • erfolgreicher Besuch eines Meister/Innenvorbereitungslehrgans mit in Summe ca 450 UE

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